Wassergebühren

Wasseranschlussabgabe: 

Eine Wasseranschlussabgabe ist für den Anschluss an die öffentliche Wasserleitung zu entrichten.
Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Anzahl der an die Wasserleitung angeschlossenen Geschosse multipliziert und das Produkt um 15 % der unverbauten Fläche (höchstens bis 500 m²) vermehrt wird.

Bei einer späteren Änderung der Berechnungsgrundlagen ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Wasseranschlussabgabe zu bezahlen, wenn sich durch diese Änderung gegenüber dem ursprünglichen Bestand eine höhere Abgabe ergibt (Beträge bis zu € 7,27) bleiben unberücksichtig.

Wasserbereitstellungsgebühr: 

Für die Bereitstellung des Wassers aus der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers mal einem Bereitstellungsbetrag. 

Wasserbezugsgebühr:  

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.