Tagesbetreuung ab dem 1. Lebensjahr

Für unsere Kleinsten wird in Zistersdorf eine Betreuung angeboten: 

Tagesbetreuungseinrichtung der Stadtgemeinde Zistersdorf für Kinder ab dem 1. Lebensjahr 

Umfahrungsstraße 22d

2225 Zistersdorf

Telefonnummer: 02532 2401 350

E-Mail: tbe@zistersdorf.gv.at

Ansprechperson: Sigrid Feltl

Anmeldung
 
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, anhand eines Formulars. Kinder, ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Beginn des Kindergartenjahres, das auf das Alter des Kindes von zweieinhalb Jahren folgt, können die Tagesbetreuungseinrichtung besuchen. Bei vollständiger Auslastung werden alle Betreuungszusagen von Wohnsitz, Alter und Bedarf abhängig gemacht. Eine Anmeldung wird frühestens drei Monate vor Eintritt in der Reihung berücksichtigt.

Änderung/Abmeldung
 
Eine Änderung der Betreuungszeiten oder Abmeldung von der Betreuung ist bis zum 25. jedes Monats möglich, damit die Änderung/Abmeldung im Folgemonat bereits berücksichtigt werden kann. Eine Änderung der Betreuungszeiten ist auch während einem Monat möglich, solang dies mit dem Dienstplan (Betreuungsschlüssel) vereinbar ist.

Betreuung
 
Eine Betreuung findet an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr statt. Vom 24. Dezember bis 01. Jänner und in der Karwoche ist die Tagesbetreuungseinrichtung geschlossen.  

Kosten

Für Kinder, die am Mittagstisch teilnehmen, können Essensbons in Wert von € 3,80 je Bon (10er Block € 38,00) gekauft werden - diese sind am Stadtamt erhältlich.

Die Betreuung von 07:00 bis 13:00 Uhr ist seit September 2023 beitragsfrei.

Für die Betreuung zwischen 13:00 und 17:00 Uhr werden pauschale Kostensätze, gestaffelt nach den monatlichen Betreuungsstunden, verrechnet:



20 Stunden  
€ 55,--
40 Stunden€ 77,--
60 Stunden€ 94,--
mehr als 60 Stunden€ 105,--

Ein Elternbeitrag von monatlich € 11,00 wird für den Ankauf von Bastelmaterial und Verbrauchsgütern verwendet.

Eine Pauschale von monatlich € 11,00 wird verrechnet, wenn im Dienstplan auf Turnus- und Wechseldienst Rücksicht zu nehmen ist.

Haben Kinder und deren Erziehungsberechtigten nicht den Hauptwohnsitz in der Großgemeinde Zistersdorf, so wird bei Betreuungs- und Elternbeitrag sowie bei Turnus- und Wechseldienst ein Zuschlag von 25 Prozent verrechnet.

Die Abrechnung erfolgt über verpflichtend zu erteilenden Abbuchungsauftrag jeweils zur Monatsmitte. Nach zwei erfolglosen Abbuchungen kommt es zur Kündigung der Betreuung. 

Bei geringem Familieneinkommen kann bei der Stadtgemeinde Zistersdorf ein Antrag auf Herabsetzung des Betreuungsbeitrages gestellt werden. Informationen und Antragsformular sind im Rathaus erhältlich.

 

Ansprechpersonen im Rathaus:

Stieglbauer Lisa

 Lehner Tamara