Die Frage nach einer Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere durch neue Schutzwege wird immer wieder von verschiedenen Seiten aufgeworfen.
Gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung fällt die Verordnung von Schutzwegen in die alleinige Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf). Eine zwingende Voraussetzung sind hohe Verkehrs- und Fußgängerfrequenzen, sowie eine positive Gesamt-Beurteilung eines Amtssachverständigen für Verkehrstechnik. Besonders muss die Voraussetzung der kontinuierlichen Fußgängerfrequenz (mindestens 25 FußgängerInnen in der Spitzenstunde) hervorgehoben werden.
Vorschläge aus der Bevölkerung können jederzeit direkt an das Gemeindeamt und den Bürgermeister gerichtet werden. Wenn die konkrete Maßnahme grundsätzlich zielführend ist, wird vom Bürgermeister eine Prüfung durch die zuständige Verkehrsbehörde angeregt. Sollte es schon negative Beurteilungen in der Vergangenheit gegeben haben und sich die konkreten Rahmenbedingungen nicht verändert haben, wird im Normalfall von einer Befassung der Bezirkshauptmannschaft abgesehen. Bei einer Veränderung der Rahmenbedingungen (Veränderungen im Straßenbau oder starker Bevölkerungszuwachs usw.) ist auch eine neuerliche Prüfung möglich.
Es ist hier zumeist mit längeren Verfahrenszeiten zu rechnen, da mehrere Verkehrsthemen zusammengefasst der Bezirkshauptmannschaft zur Prüfung übermittelt werden.
Unser Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung versuchen über Verfahrensergebnisse transparent und vorallem dauerhaft zu informieren. Es wurde zu diesem Zweck auf unserer Homepage ein neuer Informationenbereich unter „Bürgerinfo“ - „Rechtsinformationen“ und „Vorhaben und Projektstände“ eingerichtet.
Weiterführende Informationen zur Thematik Schutzwege finden sich unter:
https://www.zistersdorf.gv.at/Buergerinfo/Rechtsinformationen