Generell ist die verstärkte Nutzung des Rades als Verkehrsmittel in unserem Gemeindegebiet zu beobachten. In diesem Zusammenhang werden immer wieder Wünsche an die Gemeindeverwaltung herangetragen, ob man bei einzelnen Einbahnstraßen eine Ausnahmeregelung für Radfahrer erlassen kann.
Nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ist es nicht erlaubt, dass Radfahrer gegen jede Einbahn fahren dürfen. Nur bei speziell gekennzeichneten Einbahnen sind Radfahrer von der Einbahnregelung ausgenommen. Die Verordnung von solchen Ausnahmen fällt in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften. Jede solche Ausnahme wird fachliche durch einen Verkehrssachverständigen geprüft. Ausnahmen von einer Einbahnregelung sind insbesondere nur möglich, wenn neben einer Fahrbahnbreite und Parkflächen noch eine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt.
Bei konkreten Prüfungen im Gemeindegebiet Zistersdorf scheitert eine Umsetzung zumeist an der erforderlichen Gesamtstraßenbreite.
Die Stadtgemeinde Zistersdorf ist aber dennoch weiterhin bemüht im Anlassfall, solche Ausnahmen prüfen zu lassen und auch sonst die Voraussetzungen für unserer Radfahrer laufend zu optimieren. Dies ist naturgemäß ein langfristiger Prozess. Konkrete Ideen zur Verbesserung der Verkehrssituation von Radfahren in unserer Gemeinde sind jederzeit willkommen und werden geprüft, auch wenn diese nicht immer umgesetzt werden können.