Im Bauamt der Stadtgemeinde Zistersdorf liegen der rechtskräftige Flächenwidmungs- und der Bebauungsplan zur allgemeinen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf.
Im Flächenwidmungsplan sind grundsätzlich die Widmungsarten: Bauland, befristetes Bauland, Einkaufs- und Fachmarktzentren, Verkehrsflächen, Grünland, Campingplätze und Vorbehaltsflächen eingezeichnet. Weiters sind einzelne dieser grundsätzlichen Widmungsarten wiederum in spezielle bezeichnete Flächen gegliedert.
Im Bebauungsplan sind z. Bsp. die Parameter, Bebauungsdichte, Bebauungsweise, Bauhöhe, Bau- und Straßenfluchtlinien, denkmalgeschützte Bauten, Anbauverpflichtungen und Bauverbote eingetragen.
Änderungswünsche müssen schriftlich mit einer plausiblen und fundierten Begründung bei der Stadtgemeinde eingebracht werden, erlangen jedoch keinen Rechtsanspruch.